Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB’s)

  1. Grundlagen 

    Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind rechtliche Grundlage für jede Geschäftsbeziehung mit der Hundeschule und Hundepension Sandfort. Die angebotenen Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB`s .

Mit Beginn jeder Leistung / Übungsstunde / Dienstleistung /befahren des Grundstücks der Hundeschule und Hundepension gelten diese Bedingungen vom Kunden als zur Kenntnis genommen und anerkannt.

  1. Haftung

Die Teilnahme an allen Trainingsstunden / Veranstaltungen / Pensionsangeboten erfolgt stets auf eigene Gefahr. Bei Unfällen von Personen und / oder Tieren wird nicht gehaftet. Schäden durch Teilnehmer oder deren Tiere gehen zu Lasten des jeweiligen Besitzers / Verursachers. Jeder Teilnehmer an den Gruppenübungsstunden, Seminaren und allen sonstigen Veranstaltungen verpflichtet sich, einen ausreichenden Versicherungsschutz (Hunde-Halter-Haftpflicht) abzuschließen. Der Versicherungsschein ist auf Verlangen vorzuzeigen.

Die Teilnahme mit einem Hund an den Übungsstunden ist nur gestattet, wenn der Hundehalter eine ausreichende Impfung und regelmäßige Entwurmung (mind. alle 4 Monate) des Hundes vorweisen kann. Der Impfpass ist nach Aufforderung vorzulegen.

Das Betreten des Geländes der Hundeschule und der Hundepension durch Kinder unter 14 Jahren ist nur nach vorheriger Absprache mit der Inhaberin und nur in Begleitung mindestens einer aufsichtsberechtigten Person erlaubt. Eine Haftung für Personen- und / oder Vermögensschäden kann zu keiner Zeit übernommen werden.

Die Teilnahme Minderjähriger an den Übungsstunden ist nur nach vorheriger Absprache mit der Inhaberin und nur in Begleitung mindestens einer aufsichtsberechtigten Person erlaubt. Eine Haftung für Personen- und / oder Vermögensschäden kann zu keiner Zeit übernommen werden.

Schwangere Frauen handeln auf eigene Gefahr beim Betreten des Übungsgeländes zum Übungsbetrieb und/oder Spielstunde bzw. Spielrunden. Die Hundeschule haftet nicht bei Beeinträchtigungen/Verletzungen von Mutter und ungeborenem Kind während der Übungsstunden.

 

  1. Anmeldung

Eine Anmeldung (telefonisch, per E-Mail, per SMS, persönlich) in der Hundepension verpflichtet bei Nichterscheinen zur Entrichtung von 50% der eigentlichen Gebühr.

Der gültige Impfausweis oder eine Kopie muss der Pension vorliegen, ebenso hat der Hundehalter eine Hundehaftpflicht abzuschließen. Für Schäden, die der Hund während der Betreuung erleiden könnte, übernimmt die Hundepension keine Haftung. Sollte der Hund tierärztliche Behandlung benötigen, so wird diese durch den von der Hundeschule beauftragten Tierarzt durchgeführt. Die hierbei entstandenen Kosten werden dem Hundebesitzer in Rechnung gestellt. Wird der Hund nicht binnen 14 Tagen nach Pensionsende abgeholt und die Pensionskosten vollständig bezahlt, geht er in den Besitz der Hundepension über.

Termine für eine Einzelstunde (telefonisch, per SMS, per E-Mail, persönlich) müssen, wenn nicht mindestens 24 Stunden vor Beginn des Termins abgesagt wird, bezahlt werden.

Bei Absagen von Veranstaltung aus widrigen Gründen (Witterungsbedingungen, Krankheit) seitens des Veranstalters, werden bereits erhaltene Gebühren in voller Höhe zurückerstattet. Ein sonstiger Anspruch darüber hinaus entsteht dadurch nicht.

 

  1. Sonstiges

Wir behalten uns vor, die Gruppenübungsstunden, Seminarveranstaltungen und sonstigen Termine auf Bild und Ton mitzuschneiden. Mit einer Veröffentlichung von Bildern der Kunden/Hunde auf der Homepage der Hundeschule ist der Kunde/Teilnehmer grundsätzlich einverstanden. Ebenfalls mit der Veröffentlichung der Bilder in anderen Medien (z.B. Prospekte der Hundeschule).

Private Ton- und Bildaufnahmen der Übungsstunden und Seminarveranstaltungen sind grundsätzlich nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung der Inhaberin gestattet.

Die Veröffentlichung von Bild- und Tonaufnahmen von Kunden auf  externen Web-Sites/Medien ist nur mit schriftlicher Genehmigung der Hundeschule gestattet.

 

  1. Platzordnung

Der Teilnehmer verpflichtet sich, die geltende Platzordnung zu beachten.

Das Betreten, Befahren und die Nutzung des Geländes der Hundeschule ist ausschließlich während der Übungszeiten gestattet. Eine Nutzung ausserhalb der Übungsstunden ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung durch die Eigentümer der Hundeschule gestattet.

Alle Hunde sind auf dem Gelände an der Leine zu führen, die Hunde dürfen in den eingezäunten Ausläufen nach Absprache frei laufen und sich dort lösen. Außerhalb der eingezäunten Ausläufe ist das Lösen der Hunde zu vermeiden.

Das Betreten der Ausläufe und des Pensionsbereichs ist nur nach Absprache mit dem Personal erlaubt.

Das Begehen / Beklettern der Übungsgeräte durch Kinder /  Personen ist zu jeder Zeit verboten. Eltern haften für ihre Kinder.

Das Gelände nicht zu Fuss zu betreten, sondern nur mit dem Auto zu befahren.

Anweisungen der Leiterin und etwaigen Vertretern sind zu befolgen. Teilnehmer, die gegen diese Verpflichtungen verstoßen, können ausgeschlossen werden. In diesen Fällen besteht trotzdem Zahlungspflicht auch für die noch nicht beanspruchten Unterrichtsstunden.

 

  1. Schlußbestimmungen

 

Absprachen, die eine Änderung vorstehender Bestimmungen beinhalten, bedürfen der Schriftform und sind durch die Hundeschule schriftlich zu bestätigen.

Salvatorische Klausel : Die Unwirksamkeit einzelner zuvor genannter Bestimmungen berührt nicht die Gültigkeit der Übrigen.

Gerichtsstand ist Heiligenhaus

Heiligenhaus, 01.01.2010

 

Johanna Sandfort